1. Geltungsbereich

Diese Prüfungsordnung gilt für alle von der Akademie der Schraubverbindung (kurz: AdSV) durchgeführten Prüfungen. Diese Prüfungsordnung regelt die Prüfungsdurchführung sowie die Rahmenbedingen der Prüfungen selbst, nicht jedoch den Inhalt des der Prüfung zugrundeliegenden Seminars und dessen Anforderungen. Seminar im Sinne dieser Prüfungsordnung meint sämtliche von der AdSV angebotenen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen.

2. Prüfungsgebühren

(1) Alle Prüfungen sind gebührenpflichtig.

(2) Die Prüfungsgebühren sind im aktuellen Veranstaltungsprogramm ersichtlich.

(3) Angemeldete Teilnehmer, die nicht zur Prüfung erscheinen, die Prüfung abbrechen oder von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten, haben keinen Anspruch auf Erstattung oder Erlass der Prüfungsgebühren.

3. Zulassungsvoraussetzung

Die Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung ist in der Regel die Teilnahme am entsprechenden Seminar. Für die Seminarteilnahme gelten die jeweiligen Regelungen.

4. Anmeldung zur Prüfung und Identitätskontrolle

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Regel mit der Anmeldung zum Seminar. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch den Prüfungsteilnehmer oder durch legitimierte Dritte. Der Prüfungsteilnehmer oder zur Anmeldung legitimierte Dritte sind verpflichtet, korrekte Angaben bei der Meldung der Teilnehmerdaten für eine eindeutige Identitätsfeststellung des Prüfungsteilnehmers zu machen. Die AdSV ist zum Zwecke der Identitätsfeststellung berechtigt, ein amtliches Ausweisdokument (z.B. gültigen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) des Teilnehmers einzusehen.

5. Bereitstellung von Prüfungsunterlagen

Die Prüfungsunterlagen werden von der AdSV bereitgestellt.

6. Prüfungsziel und -inhalt

In der Prüfung wird festgestellt, ob der Teilnehmer das in den fachbezogenen Seminaren für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger redlicher Art und Weise erworbene Wissen auf konkrete Fragen im jeweiligen Fachgebiet kennt bzw. anwenden kann.

7. Prüfungsverfahren

(1) Prüfungen erfolgen in mündlicher, schriftlicher und/oder elektronischer Form. Des Weiteren sind, je nach Seminar, praktische Prüfungen möglich und zulässig.

(2) Art und Umfang der zugelassenen Hilfsmittel sind pro Prüfung festgelegt

(3) Die Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen können individuell festgelegt werden.

8. Bestehen der Prüfung

Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die jeweils erforderliche Punktzahl /erforderlicher Prozentsatz vom Prüfungsteilnehmer erreicht wird.

9. Nutzung von Zertifikaten und Bescheinigungen

Das Zertifikat sowie sämtliche weitere Bescheinigungen der AdSV dürfen in unveränderter Form zu persönlichen werblichen Zwecken genutzt werden, Jegliche anderweitige Verwendung und die Einzelnutzung der Akademie der Schraubverbindung Wort-/Bildmarke ist nicht gestattet.

10. Rechtsmittel

Einsprüche gegen die Prüfung sind schriftlich oder in Textform an die AdSV (ein Bereich der Barbarino & Kilp GmbH) zu richten.

11. Gültigkeit

Die Prüfungsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

12. Mitgeltende Unterlagen

– Allgemeine Geschäftsbedingungen der AdSV

– Gesetzliche Vorschriften