Das müssen Sie wissen: Normen und Richtlinien in der Schraubtechnik

16. Februar 2021

Kleine Ursache, große Wirkung – wenn es ums Schrauben geht, trifft dieses geflügelte Wort ins Schwarze. Das Wohl oder Wehe von Menschen, Umwelt und Maschinen hängt in unserer technisierten Welt oftmals an einer Handvoll fingerdicker Schrauben. Wenn so wenig so viel bewirkt, bleibt kein Spielraum für Fehler. Jeder Handgriff muss sitzen, auch beim hundertsten und tausendsten Mal. Fünf Faktoren – Mensch, Maschine, Mitwelt, Methode und Material – beeinflussen die Qualität einer Schraubverbindung. Bei der AdSV steht der Mensch an erster Stelle. Über welche Qualifikationen Anwender in der Schraubtechnik verfügen müssen, schreiben Normen und Richtlinien vor.

DIN EN 1591-4

Flansche und ihre Verbindungen – Teil 4: Qualifizierung der Befähigung von Personal zur Montage von Schraubverbindungen in druckbeaufschlagten Systemen im kritischen Einsatz
Mit der EN 1591-4 gibt es ein einheitliches Schulungskonzept für alle CEN-Mitgliedsländer (CEN = Europäisches Komitee für Normung). Diese Norm ist bindend für alle Firmen in allen Industriezweigen. In der europäischen Industrie findet die DIN-EN 1591-4 volle Akzeptanz.
Schulungsbedarf besteht bei Verschraubungsmonteuren und verantwortlichen Ingenieuren, die ihre Fertigkeiten ausschließlich durch praktisches Lernen vor Ort durch Zusammenarbeit mit ausgebildeten Monteuren ohne formale theoretische Ausbildung erworben haben. Diese Personengruppe muss eine anerkannte Schulung bei einem Schulungsanbieter absolvieren, bevor die Bewertung ihrer Befähigung erfolgen kann. Keine zwingende Notwendigkeit für eine Schulung besteht, wenn die erforderlichen Fertigkeiten durch praktische und theoretische Schulung als Teil einer Berufsausbildung oder einer ähnlichen handwerklichen Ausbildung erworben wurden.
Die Qualifikation des Schulungsleiters und des Begutachters regelt DIN-EN 1591-4 ebenfalls. Der Schulungsleiter muss ein grundlegendes Verständnis der technischen und praktischen Aspekte des Lehrplans unter Beweis stellen. Der Begutachter muss auf dem Gebiet der Schraubverbindungen in druckbeaufschlagten Systemen im kritischen Einsatz befähigt und qualifiziert sein sowie entsprechende praktische Berufserfahrung aufweisen. Die Dozenten der AdSV erfüllen selbstverständlich diese Voraussetzungen.

VDI/VDE-MT 2637 – Blatt 1

Qualifikation in der Schraubtechnik

Diese Richtlinie befasst sich mit der systematischen und bedarfsgerechten Qualifikation von Personal im schraubtechnischen Bereich. Sie regelt jedoch keine technologischen Fragestellungen zu Schraubwerkzeugen, Auslegungen von Schraubverbindungen oder Schraubverfahren. Diese sind in gesonderten VDI/VDE-Richtlinien aufgegriffen (siehe VDI-2230, VDI-2862 – Blatt 2).
Schulungsbedarf besteht gemäß VDI/VDE-MT 2637 – Blatt 1 bei allen Personen, die direkt oder indirekt mit der Schraubtechnik befasst sind. Um sicherzustellen, dass diese Personengruppen über die erforderliche Sachkenntnis verfügen, hat der VDI/VDE in dieser Richtlinie die notwendigen Mindestanforderungen an Ausbildungs- und Kenntnisstand festgelegt.
Die Qualifikation des Schulungsleiters und des Begutachters ist in VDI/VDE-MT 2637 – Blatt 2 festgelegt. Diese Richtlinie wird erst im Q4/2019 beim Beuth Verlag veröffentlicht und beschreibt erstmals die Qualitätsmerkmale von geeigneten Trainern in der Schraubtechnik. Neben hoher formaler Qualifikation werden umfangreiche praktische Erfahrungen gefordert. Diese hochgesteckten Kriterien decken sich vollständig mit den Ansprüchen der AdSV an ihr Lehrpersonal. Alle Dozenten der AdSV erfüllen die in VDI/VDE-MT 2637 – Blatt 2 geforderten Eigenschaften bereits seit langem.